Vergaberecht
Das Vergaberecht reguliert die Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber nach einem vorgegebenen Ausschreibungsverfahren. Zu unterscheiden sind nationale (Haushaltsordnungen der Staaten, VOB/A, VOL/A) und europaweite Ausschreibungsverfahren (GWB, VgV, VOB/A EG, VOL/A EG, VOF), die jeweils unterschiedlichen Regularien unterliegen. Die Verfahren sind vielfältig und das Recht selbst, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Rechtsprechung und Regularien auf europäischer Ebenen, einem ständigen Wandel unterlegen.
Das Vergaberecht wird streng formal gehandhabt, so dass bereits geringfügige Fehler zu einem frühen und unnötigem Aus im Wettbewerb führen können.