Baurecht
Zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt gehören das private und das öffentliche Baurecht.
Das private Baurecht wird im Wesentlichen bestimmt durch das Werkvertragsrecht des BGB, das Vertragsrecht der VOB/B sowie der VOL/B, das Bauforderungssicherungsgesetz, den Werkliefervertrag, das Kaufrecht sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Vielzahl der Beteiligten (Einzelbauunternehmer, Generalunternehmer, Totalunternehmer, Architekt, Bauingenieur, Generalplaner, Statiker, Vermesser, Brandschützer etc.) an einem Bauvorhaben und die Vielfalt der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten (Bauvertrag Einzelunternehmer, General- oder Totalunternehmervertrag, Garantierter-Maximal-Preis-Vertrag, Einzelpreis- oder Pauschalpreisvertrag, Generalplanervertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag, Vertrag über öffentlich-rechtliche Leistungen etc.) erfordern umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung.
Das öffentliche Baurecht umfasst neben dem Bauplanungsrecht (Bebauungs- oder Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Umlegungsverfahren, unbeplante Innenbereiche etc.) auch das Bauordnungsrecht. Dabei müssen Kenntnisse aus weiteren Rechtsgebieten wie Altlastsanierung, Umweltrecht, Landschaft- und Naturschutz, Denkmalrecht etc. ebenfalls beherrscht werden. Neben den klassischen Verfahren der Bauleitplanung und Baugenehmigung, sollten die Regularien und Abläufe von Wettbewerben beherrscht werden.
Zur Durchsetzung von Ansprüchen sollte nicht nur der klassische Weg zu den Gerichten in Erwägung gezogen werden, sondern über einschlägige Schlichtungsregularien, Schiedsgutacher- und Schieds- sowie Mediationsverfahren und außergerichtliche Verhandlungen Anlass bezogen nachgedacht und gezielt eingesetzt werden.